Datenschutz-Erklärung für diese Webseiten

Ich selbst erhebe beim Aufruf dieser Seiten keinerlei personenbezogene Daten. Die Webseiten sind jedoch bei einem Dienstleister, der Github Inc., 88 Colin P Kelly Jr St, San Francisco, CA 94107, USA, abgelegt. Bitte beachten Sie daher auch dessen Datenschutzerklärung.


Datenschutz-Hinweise für Verfahrensbeteiligte

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, werden personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze erhoben. Hierfür gelten nachfolgende Informationen:

Wer ist verantwortlich, an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bin ich, Dr. Markus Krebs, Notar mit Amtssitz in Landshut. Sie können sich für alle Datenschutzanfragen an mich oder meinen Datenschutzbeauftragten wenden:

Verantwortlicher: Notar Dr. Markus Krebs, Alte Bergstraße 174 b, 84028 Landshut, Telefon: 0871 23001, E-Mail: info@notar-krebs.de

Datenschutzbeauftragter: Datenschutzbeauftragter bei Notar Dr. Markus Krebs, Alte Bergstraße 174 b, 84028 Landshut, Telefon: 0871 23001, E-Mail: datenschutz@notar-krebs.de

Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen die Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen selbst oder von Ihnen beauftragte Dritte (Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Bank usw.) erhalten, wie etwa

Außerdem verarbeiten wir Daten aus öffentlichen Registern, z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregistern.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Die Amtstätigkeit erfolgt im öffentlichen Interesse und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der notariellen Tätigkeit verarbeitet und nur aufgrund der hierfür geltenden rechtlichen Bestimmungen, die sich im Wesentlichen aus der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz ergeben. Aus diesen ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DSGVO). Bei deren Nichtbereitstellung müsste daher die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts abgelehnt werden.

An wen werden Daten weitergegeben?

Notare unterliegen einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt auch für alle Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten. Ihre Daten werden daher nur weitergeben, soweit das Gesetz dazu verpflichtet, z. B. an die Finanzverwaltung oder an öffentliche Register, Gerichte oder Behörden. Im Rahmen der Dienstaufsicht sind Notare auch zu Auskünften an die Notarkammer oder die Aufsichtsbehörde verpflichtet, die ihrerseits einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Im Übrigen werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen eine Verpflichtung besteht oder Sie die Weitergabe beantragt haben.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Hier abgehende E-Mails werden transportverschlüsselt und so während der Übertragung von unserem Server an den Server Ihres E-Mail-Providers vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt. Das klappt aber nur, wenn auch Ihr E-Mail-Provider dies unterstützt. Außerdem ist nur die Übertragung geschützt; ein unbefugter Zugriff durch den E-Mail-Provider oder einen Dritten, der sich Zugang zu den Mail-Servern verschafft hat, bleibt möglich. Sie können daher der E-Mail-Kommunikation auch widersprechen; wir schreiben Ihnen dann auf dem Postweg.

Werden Daten an Drittländer übermittelt?

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Nach § 5 Abs. 4 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen:

Danach werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern nicht nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO aufgrund anderer rechtlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (insbesondere steuerrechtlichen) eine längere Speicherung verpflichtend ist.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht,

Im Übrigen stehen meine Mitarbeiter und ich bei Fragen zur Datenverarbeitung gerne zur Verfügung.